
§1 Zweck und Geltungsbereich
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§1 Zweck und Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt den Erwerb, Besitz und Gebrauch von Schusswaffen im Staat Pizzaland.
(2) Es dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
§2 Definitionen
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§2 Definitionen
(1) Schusswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Gegenstände, die zum Abschuss von Projektilen durch einen Lauf bestimmt sind.
(2) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung zusammen eine Länge von mehr als 30 cm und deren Gesamtlänge mehr als 60 cm beträgt. Oder im allgemeinen, alles was keine Pistole ist.
(3) Kurzwaffen sind Schusswaffen, die keine Langwaffen sind.
§3 Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheins
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§3 Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheins
(1) Ein Waffenschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.
(2) Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins sind:
a) Vollendung des 18. Lebensjahres;
b) Aufenthalt im Staat Pizzaland seit mindestens 7 Tagen;
c) Besitz der Visumstufe 5;
d) Vorlage eines validen Grundes für den Besitz einer Waffe.
(3) Die Entscheidung über die Erteilung des Waffenscheins obliegt der zuständigen Behörde.
§4 Legale Waffen
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§4 Legale Waffen
(1) Folgende Schusswaffen sind im Staat Pizzaland legal und dürfen mit gültigem Waffenschein erworben und besessen werden:
a) Pistole;
b) Kampfpistole (combat_pistol);
c) SNS Pistole;
d) Taser.
§5 Illegale Waffen
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§5 Illegale Waffen
(1) Folgende Schusswaffen sind im Staat Pizzaland illegal und dürfen weder erworben noch besessen werden:
a) Pistole_MK2;
b) Pistole_50.
§6 Verbotene Waffen
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§6 Verbotene Waffen
(1) Unabhängig von den Bestimmungen der §§4 und 5 sind folgende Waffen ausnahmslos verboten:
a) Alle Langwaffen;
b) Alle (halb-)automatischen Waffen.
§7 Erwerb und Besitz von Munition
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§7 Erwerb und Besitz von Munition
(1) Der Erwerb und Besitz von Munition ist nur für die im Waffenschein eingetragenen legalen Waffen gestattet.
(2) Der Besitz von Munition für illegale oder verbotene Waffen ist untersagt.
§8 Pflichten des Waffenbesitzers
§8 Pflichten des Waffenbesitzers
Waffenbesitzer sind verpflichtet:
a) Waffen und Munition sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren;
b) Den Verlust oder Diebstahl von Waffen oder Munition unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden;
c) Den Waffenschein bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
§9 Strafbestimmungen
§9 Strafbestimmungen
Laut StGB
§10 Inkrafttreten
§10 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung auf der Amtstafel des Staates Pizzaland in Kraft.
(2) Bestehende Lücken dürfen nicht ausgenutzt werden.
Schlussbemerkung:
Wir möchten, dass alle Spieler in einer fairen und respektvollen Umgebung spielen. Indem du diese Regeln befolgst, trägst du dazu bei, dass Pizzaland ein sicherer, realistischer und unterhaltsamer Ort für alle bleibt. Wir danken dir für dein Verständnis und wünschen dir viel Spaß beim Spielen!
Bei Verstößen gegen die Regeln werden Strafen wie Verwarnungen, Admin-Jail, temporäre oder permanente Sperren verhängt. Die Admins entscheiden im Einzelfall über die angemessene Strafe.