§1 Fraktionsstruktur und Mitgliedschaft
  • Jede Fraktion, ob staatlich oder kriminell, darf eine festgelegte Anzahl an Mitgliedern nicht überschreiten:
  • Fraktionswechsel sowie der Beitritt zu einer Fraktion sind nur durch serverseitig festgelegte Prozeduren möglich (z. B. Blood-In Ritual für Gangs).
  • Fraktionsgründung erfordert mindestens 5 Mitglieder.
  • Mitglieder müssen mindestens zwei identische Erkennungsmerkmale tragen.
  • Jedes Mitglied einer Badfrak isst gerne Schnitzelsemmeln.
  • Jedes Szenario (Bank, ATM, Juwelier, Geiselnahmen) darf von einer Fraktion/Zivi Gruppe/Inoffiziellen Fraktion maximal alle 24 Stunden gemacht werden. Das Austauschen von Mitgliedern in einer Zivi-Gruppe (inoffizielle Fraktion) ändert nichts an dieser Regel.
  • Für das abbauen in einer Mine/Felder müssen die Lizenzen bei der Bürgerverwaltung beantragt / erhalten werden. Sollte jemand diese Lizenz beim abbauen nicht dabei haben, hält sich das Police-Department / Bürgerverwaltung Geldstrafen / Haftstrafen vor.
§2 Verhalten und Aktivitäten von Fraktionen
  • Alle Fraktionsmitglieder müssen sichtbare und einheitliche Erkennungszeichen tragen.
  • Fraktionen sind angehalten, aktiv am Servergeschehen teilzunehmen (z. B. durch organisierte Events).
  • Illegale Aktivitäten müssen innerhalb der Spiellogik und Serverregeln geplant und durchgeführt werden.
  • Jedes Szenario (Bank, ATM, Juwelier, Geiselnahmen) darf von einer Fraktion/Zivi Gruppe/Inoffiziellen Fraktion maximal alle 24 Stunden gemacht werden. Das Austauschen von Mitgliedern in einer Zivi-Gruppe (inoffizielle Fraktion) ändert nichts an dieser Regel.
  • Als Zivis darf man Maximal zu Dritt Agiren
§3 Konflikte und Kriegsführung zwischen Fraktionen
  • Konflikte zwischen Fraktionen benötigen einen RP-Hintergrund und dürfen nicht willkürlich initiiert werden.
  • Offizielle Kriege müssen genehmigt und koordiniert werden.
  • Während eines offiziellen Kriegs gelten besondere Regeln für Waffen, Fahrzeuge und Ressourcen.
§4 Fraktionseigentum und -Ressourcen
  • Fraktionsgegenstände (Fahrzeuge, Waffen, Ausrüstung) dürfen nur fraktionsspezifisch genutzt und im Fraktionsversteck gelagert werden.
  • Der Diebstahl von Fraktionseigentum ist verboten.
§5 Verhaltenskodex
  • Fraktionsmitglieder müssen sich respektvoll und fair verhalten.
  • Machtmissbrauch (z. B. Korruption, willkürliche Gewalt) wird geahndet.
§6 Allgemeine Fraktionsregeln
  • Blood In/Out:
  • Blood Out: Spieler erinnert sich nicht an Fraktionsinternes.
  • Fraktionssperren: 
  • 7 Tage für reguläre Mitglieder
  • 3 Tage für PD-Mitglieder
  • 14 Tage für Führungskräfte (Rang 11 & 12)
  • Kleidungsvorschriften: 
  • Fraktionskleidung ist Pflicht.
  • Polizei/Mediziner dürfen außerhalb des Dienstes Zivilkleidung tragen.
  • Fraktions-Baiting ist untersagt.
  • Nur eine Fraktion darf gleichzeitig geleitet werden.
  • Waffenhändler und Rohmaterialien müssen neutral bleiben.
  • Fraktionsfahrzeuge:
  • Müssen bei Großaktionen genutzt werden.
  • Privatfahrzeuge sind untersagt
  • Führungsfahrzeuge:
  • Nur für Mitglieder mit Rang 10 oder höher (z. B. gepanzerte Schafter, Granger, Buffalo).
  • Helikopter-Einsatz:
  • Nur bei Großaktionen (z. B. Staatsbanküberfall, AirDrops).
  • Private Helikopter sind in Fraktionskämpfen verboten.
  • Illegale Routen:
  • Dürfen von max. zwei Fraktionen beansprucht werden.
  • Leitungsebene:
  • Maximal drei Personen (Rang 12, 11, 10).
  • Fraktionsjob:
  • Nur Mitglieder mit offiziellem Fraktionsjob dürfen an Aktionen teilnehmen.
  • Airdrop-Regelungen:
  • Nur Bad-Fraktionen dürfen AirDrops anfahren.
  • Schusscall muss eingehalten werden.
  • Loot muss fraktionsintern genutzt werden.
  • Eventteilnahme:
  • Eventregelungen im Discord prüfen.
  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    §7 Krieg
    • Antragstellung:
    • Muss RP-Hintergrund haben.
    • Beide Fraktionen dürfen nicht in Probezeit oder unter Aufbauschutz stehen.
    • Dauer:
    • Standarddauer: 48 Stunden.
    • Automatischer Schusscall außerhalb Safe Zones.
    • Bündnisse:
    • Dürfen nur mit Genehmigung eingegangen werden.
    • Jede Fraktion darf nur einen Bündnispartner haben.
    • Kriegsende:
    • Wenn kein Sieger nach 48h feststeht, entscheidet die Fraktionsverwaltung.
    • Transparenz & Kommunikation:
    • Fraktionen müssen ihre Aktionen melden.
    • Ständige Kommunikation mit Fraktionsverwaltung erforderlich.
    §8 Bündnisse
    1. Antragsverfahren:
      • Antrag im Support erforderlich.
    2. Dauer:
      • Maximal 24 Stunden.
      • Danach 2 Tage Sperre für erneute Bündnisse.
    3. Teilnahme:
      • Maximal 30 Personen pro Aktion.
    4. Fairplay:
      • Missbrauch führt zur Auflösung und Sanktionen.
    5. Koordination:
      • Kommunikation zwischen Fraktionen sicherstellen.
    §9 Sonderregelungen für Staatliche Fraktionen
    • Waffenbeschränkungen:
      • Polizei dürfen nur Kampfpistole, Taser, Schlagstock führen.
      • Schwere Pistolen nur in Spezialfällen (Ränge 11 & 12).
    • Helikopter:
      • Maximal 1 pro Einsatz.
    • Strukturänderungen:
      • Müssen genehmigt werden.
    • Regelung für Hausdurchsuchungen & Stürmungen durch Polizei / SEK
      • Berechtigung & Genehmigung

        • Der Polizeichef oder Vize-Polizeichef kann eine Hausdurchsuchung oder Stürmung anordnen.
        • Dafür ist ein Stürmungsbefehl mit der Unterschrift des Bürgermeisters erforderlich.
      • Durchführung & Bedingungen

        • Eine Hausdurchsuchung / Stürmung darf nur bei einem begründeten Verdacht erfolgen.
        • Sie darf maximal alle 14 Tage pro Gang / Fraktion durchgeführt werden.
        • Zeitrahmen: Nur zwischen 17:00 – 22:00 Uhr (Ausnahmen gelten bei offiziellen Server-Events).
      • Beschlagnahmung von Gegenständen

        • Die Polizei / SEK darf bei einer Durchsuchung oder Stürmung illegale Gegenstände und Waffen konfiszieren.
        • Beschlagnahmte Waffen dürfen keine Aufsätze oder Munition enthalten.
        • Der Maximalwert der beschlagnahmten Gegenstände darf 30.000 $ + 10 Langwaffen nicht überschreiten.

      Verstöße gegen diese Regeln oder missbräuchliche Hausdurchsuchungen können zu internen Sanktionen oder Strafen führen

    • 5. Regelung zur Ausstellung von Ausweisen
    • Es dürfen nur die Ausweise ausgestellt werden, für die man befugt ist.
    • Die Polizei (PD) und andere befugte Behörden dürfen ausschließlich PD-/Behörden-Ausweise ausstellen.
    • Das Erstellen oder Verteilen unbefugter oder gefälschter Ausweise ist strengstens untersagt und kann zu Disziplinarmaßnahmen oder Serverstrafen führen.
    §10 Gangwar-Regelungen
    1. Zugangsbeschränkungen:
      • Nutzung von Höhenvorteilen (Dächer etc.) ist untersagt.
    2. Waffenbeschränkungen:
      • Nur Handfeuerwaffen und leichte Automatikwaffen erlaubt.
    3. Teilnehmerzahl:
      • Vorher festgelegt, um Balance zu gewährleisten.
    4. Nach dem Krieg:
      • Sofortige Feindseligkeits-Einstellung.
    5. Friedensverhandlungen:
      • Sind erlaubt, um langfristige Konflikte zu klären.
    §11 Fraktionsmanagement
    1. Unabhängigkeit:
      • Fraktionsmanager dürfen keine eigenen Fraktionen verwalten.
    2. Keine Vorteile für Teammitglieder.
    3. Besprechungen & Änderungen:
      • Müssen in Meetings diskutiert und genehmigt werden.
    4. Compliance:
      • Verstöße werden sanktioniert.
    5. Fairness:
      • Gleichberechtigung für alle Fraktionsmitglieder.

    Schlussbemerkung:
    Wir möchten, dass alle Spieler in einer fairen und respektvollen Umgebung spielen. Indem du diese Regeln befolgst, trägst du dazu bei, dass Pizzaland ein sicherer, realistischer und unterhaltsamer Ort für alle bleibt. Wir danken dir für dein Verständnis und wünschen dir viel Spaß beim Spielen!

    Bei Verstößen gegen die Regeln werden Strafen wie Verwarnungen, Admin-Jail, temporäre oder permanente Sperren verhängt. Die Admins entscheiden im Einzelfall über die angemessene Strafe.